Leserbrief

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vom 21.07.2011

Mit dem Recht des Stärkeren

Betrifft: Räumung der Maststall-Baustelle in Teplingen

Wir Wendländer sind ja einiges gewohnt. Regelmäßig wird der Polizei bei und nach Castor- Transporten durch die Gerichte Rechtsbruch bescheinigt und beim nächsten Mal noch getoppt. Jetzt greift diese Festlegung des Rechtes des Stärkeren, wie es in amerikanischen Western immer so schön sortiert nach Gut und Böse dargestellt wird, anscheinend auch auf andere Bereiche über.

ln den Berichten der EJZ über Besetzung und Räumung des Bauplatzes eines geplanten »Hähnchenmaststalles», in dem rund 40000 Mitgeschöpfe in qualvoller Enge in ihren Ausscheidungen wochenlang stehen und dem schnellen Tod entgegengemästet werden, lädt der Polizeisprecher (EJZ vom 27. Juni, Seite 2) zur Selbstjustiz ein. Jedenfalls muss es der betroffene Landwirt so aufgefasst haben, denn er handelt prompt danach (EJZ vom 28. Juni, Seite 3).

Als er das selbst nicht schafft und durch seine Provokationen die Demonstranten für ethischen Umgang mit der Mit- und Umwelt nicht wegbekommt, nimmt er die Anregung auf und organisiert sich einen Schlägertrupp zur Feldräumung, der seinen Erfolg dann ausgiebig feiert und die »Trophäen» einer vollständig unbeteiligten Grundstücksbesitzerin im Ort vor das Grundstück kippt.

Statt dieses zusammen mit seinen Mittätern zu bejubeln, wäre der Kreislandwirt besser beraten, vor solch unethischen Investitionen, die auch noch mit kaum kalkulierbarem Risiko für die Landwirte wegen der dafür abgeschlossenen Knebelverträge verbunden sind, zu warnen und auf die Sozialverpflichtung des Eigentums einzugehen. Auch ein Hinweis auf noch laufende Einspruchsfristen gegen die Baugenehmigung und mögliche Klagen wäre angemessen gewesen.

Gert Brüning,
Satemin

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