Leserbrief der


vom 05.07.2023

Massiv überzogene Wasserentnahme

▶ Betrifft: Grundwassermessung und Einschränkungen bei der Beregnung

Das Thema ist so heiß, dass gleich drei Redakteure der EJZ sich damit befassen: die Regelung zur Beschränkung der Wasserentnahme. Dem Kommentar von David Schröder kann ich nur zustimmen, denn die Beregnung von Temperatur- und Windvorgaben abhängig zu machen, ist nur schwer zu praktizieren und besteht deshalb unter anderem in Salzwedel nicht. Dort ist jegliche Wasserentnahme aus Brunnen und Gewässern von 10 bis 19 Uhr untersagt. Punkt. Schluss. Aus.

Die Temperatur- beziehungsweise Windeinschränkungen gibt es wohl nur in Niedersachsen. In Hannover, Vechta, Lüneburg, Nienburg gilt die Regel: Verbot ab 24 Grad um 11 beziehungsweise Peine 12 Uhr oder bei Windstärke 4. Aber die Lüchower Verwaltung bleibt ihrer alten Strategie treu und verwässert wohl dank der Agrar-Lobbyisten auf 25 Grad um 10 Uhr beziehungsweise Windstärke 5 (leichte Schaumkronen auf den Wellen!). An allen anderen Tagen gilt Rohr frei. Aber sollte trotz dieser butterweichen Vorgabe jemand mit einer Ordnungsstrafe belegt werden, ist die Verfügung wegen der verwaltungsrechtlichen Mängel von jedem Anwalt leicht auszuhebeln.

Denn als Begründung für die Verfügung wird als Ursache für die gesunkenen Grundwasser-Pegel die höhere Verdunstungsrate in den vorigen Jahren angeführt. Die Hauptursache ist jedoch die übermäßige Wasserentnahme für die Landwirtschaft. Hierzu wird die Verfügung von der EJZ leider nicht kritisiert. Stattdessen lässt sich Karl-Friedrich Kassel über den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) aus und behauptet, es gäbe im Landkreis nur elf Kontrollbrunnen dieser Behörde, in denen „kaum Auswirkungen, sondern allenfalls partielle und leichte Rückgänge“ der Grundwasserstände gemessen würden. Das ist in doppelter Hinsicht falsch.

Das NLWKN nutzt in DAN nach eigenen Angaben an 33 (!) Standorten Gw-Messstellen. In der Zeit vom 1.1.2013 bis heute sind die Gw-Stände besonders in den hügeligen Lagen zum Teil bis zu 125 Zentimeter gefallen. In den Niederungen ist dieses Absenken durch den Einfluss der Fließgewässer nicht so stark, teils nur elf Zentimeter. Im Schnitt lässt sich aber feststellen, der Grundwasserstand ist im Landkreis in den vorigen zehn Jahren um durchschnittlich 64 Zentimeter gefallen (alle Angaben: NLWKN). Dass dafür die „massiv überzogenen“, teils ungenehmigten Wasserentnahmen verantwortlich sind, ist kein Geheimnis. Geschuldet ist das vor allem dem früheren Leiter der Wasserbehörde, „E.A.“ Schulz, und dessen Aufsichtsorganen. Was war in der Zeit mit der Lokalpresse und ihrer Verpflichtung, als Kontrollorgan und „vierte Gewalt“ zu fungieren?

Wo waren die Kommentare und Artikel, die diesem jahrzehntelangen Missstand ein Ende bereitet hätten? Erst mit Erreichung des Rentenalters trat der überfällige Personalwechsel ein. Mit der Folge, dass Schulz jetzt als Vorstandsvorsitzender des Deichverbandes Gartow weiter sein Unwesen treibt.
Willy Hardes, Braasche
 

Willy Hardes, 
Braasche
 

Bearbeitet am: 05.07.2023/ad


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