Leserbrief der

vom 14.01.2023

Wann will Landkreis handeln?

Betrifft: Artikel „Rechtswidrig, aber wirksam“ über Grundwasser und Beregnung (EJZ vom 2. Januar)

Soso, der Landkreis hat also Fragen der EJZ zum Thema Grundwasserentnahme beantwortet.

Einige Beispiele:

1. EJZ: Wie viele Verstöße? Welche Menge über dem Limit?

Landkreis: Diverses zu „nutzbarem Dargebot“ etc. Leser: Es werden weder die Anzahl der Verstöße noch die das Limit übersteigenden Mengen genannt.

2. EJZ: Welche Wassermenge wurde illegal genehmigt? Haben Besitzer von (. . .) Erlaubnissen Schadensersatzansprüche?

Landkreis: jede Menge Worte.

Leser: Wieder werden keinerlei konkrete Angabe gemacht.

4. EJZ: Dr. Bardowicks hat im Umweltausschuss den Eindruck vermittelt, die Grundwasserentnahme sei „vergleichsweise unproblematisch“.

Landkreis: Dr. Bardowicks hat sich (. . .) besorgt gezeigt.

Leser: Ja, was stimmt denn nun? Kann man das vielleicht in irgendeinem Protokoll nachlesen?

5. EJZ: Wie groß ist das Limit? Wie hoch ist die Überschreitung in Kubikmetern?

Landkreis: Bedingungen werden nicht eingehalten.

Leser: wieder keine Mengenangaben.

7. EJZ: Von wem stammen die fehlerhaften Eintragungen; wer hat diese zu verantworten?

Landkreis: keine konkrete Aussage. Leser: Die Frage bleibt völlig unbeantwortet.

8. EJZ: Wie viele Verfahren sind off‚en? Wann droht Verjährung?

Landkreis: Die Verfahren werden geprüft. Verjährungsfrist bis zu drei Jahre.

Leser: Die Anzahl der Verfahren wird nicht genannt. Aus einer Verjährungsfrist ergibt sich ein fester Termin und nicht „bis zu“.

9. EJZ: Wer hat die Standorte für die Entnahmebrunnen wann genehmigt? Lässt der Landkreis Brunnen schließen?

Landkreis: Alle 40 Biotope haben Grundwasserabsenkungen angezeigt, einige waren trocken gefallen. Die Situation wird beobachtet.

Leser: Mal wieder werden weder Datum noch Namen genannt. Selbst trocken gefallene Biotope führen nicht zu einer Reduzierung der Grundwasserabsenkung im entsprechenden Gebiet; sie werden beobachtet, beobachtet und beobachtet.

Ich bin der Meinung, dass leider keine einzige (!) der zehn Fragen der EJZ wirklich beantwortet wurde. Anscheinend ist es ein Riesenproblem, den Sachverhalt als gegeben zu akzeptieren, wahrscheinliche Ursachen zu ergründen und Konsequenzen zu ziehen.

Auf der Basis welcher Fakten will der Landkreis denn irgendwann mal handeln? Beobachten beziehungsweise abwarten bis zum trockenen Ende kann doch wirklich keine wählbare Devise sein.  

Detlef Kober,
Riebrau

Bearbeitet am: 14.01.2023/ad


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