Leserbrief der

vom 15.10.2022

Schutzgebiete bei Zernien überwiegend Wald

Betrifft: Artikel „Dann machen wir hier Schluss“ (EJZ vom 16. September)

Der landwirtschaftliche Jammerartikel, den Rouven Groß über die Pestizid-Verordnung fabriziert hat, bedarf der Richtigstellung. Die EU will eine bestehende Richtlinie zum Einsatz von Pestiziden neu fassen, weil diese bislang zu unverbindlich war. Die neue Verordnung soll den Einsatz und das Risiko von Pestiziden bis 2030 halbieren. Es werden jedoch keine Miƒttel verboten, sondern nur die Nutzung soll eingeschränkt werden.

 Der Einsatz von Pestiziden lässt sich durch viele Methoden reduzieren. Diese sind in Zukunft verbindlich anzuwenden. Erst wenn diese nicht zum gewünschten Erfolg führen, kann die Anwendung von chemisch-synthetischen Miƒtteln erlaubt sein. Für die Mehraufwendungen der Landwirte verpflichtet die EU die Staaten, einen geeigneten Betrag in ihre Haushalte einzustellen. Wirklich neu ist hingegen eine Pestizidsteuer, wie sie bereits in Dänemark besteht und mit der eine Lenkung von hochtoxischen Stoffen zu weniger problematischen Miƒtteln erreicht werden soll.

Diese Pestizidabgabe soll im vollen Umfang den Landwirten zugute kommen, die umweltangepasste Methoden anwenden. Eine weitere Neuerung ist die Bewertung, wie der Fortschrittƒ hin zur Halbierung bemessen wird. Bislang stützte sich die Bemessung nur auf die verkau e Menge. Die Toxizität blieb dabei außen vor, obwohl sich die einzelnen Miƒttel teils ganz erheblich unterscheiden. Nunmehr soll anhand eines Index, der die gesundheitlichen und ökologischen Risiken erfasst, die Intensität des Pestizideinsatzes auf der Fläche bewertet werden. Das ist ist Frankreich und Dänemark längst Standard. Letztendlich sollen Pflanzenschutzmaßnahmen digital in einem Zentralregister zusammengetragen werden. Auch die Ausführungen des Bauernverband- Geschäftsführers möchte ich so nicht stehen lassen.

Als Vorsitzender des Umweltausschusses des Kreistags sollte er eigentlich naturschutzfachlich mehr draušf haben.

 Die Meldung der Schutzgebiete nach Brüssel erfolgte nur anhand der Vorkommen von Arten und/oder Lebensraumtypen. Der Umfang wurde von Brüssel vorgegeben. Dabei spielte die Schutzkategorie, Nationalpark oder Landschaftsschutzgebiet, keine Rolle. Die LSG-Verordnungen im Landkreis sind auch nur dann von der Schutzgebietsregelung der EU betroffen, wenn sie eben auch Vogelschutz- oder FFH-Gebiete sind. Das betrifft etwa ein Drittel der Gemeinde Zernien, und dieser Teil wird überwiegend als Wald genutzt. Und das soll alles existenzbedrohend sein? Laut „Agrar heute“ (16. September) begrüßte der Bundesrat die geplante EU-VO über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden. Die bisherige Regelung hält auch er nicht für ausreichend. Wie wäre es, wenn in der EJZ Sachverstand und Lobbyismus auch mal neu geregelt werden?  

Willy Hardes,
Braasche

Bearbeitet am: 15.10.2022/ad


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