Leserbrief

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vom 30.05.2020

Wenn der Garten im LSG liegt 

Betrifft:  Artikel „Zweimal auf Wiedervorlage“ (EJZ vom 27. Mai)

Das tut jedem leid: Der Bauamtsleiter kann seinen Garten nicht nutzen.

So erklärte er in der Sitzung des Ausschusses für Bau usw. der Stadt Hitzacker am 25. Mai, er dürfe noch nicht einmal Feuer machen, weil sein Garten im aktuellen Landschaftsschutzgebiet (LSG) liege. Das könnte in Zukunft sogar noch schlimmer werden, denn die Regeln zum aktuellen Landschaftsschutzgebiet müssen überarbeitet werden.

Solche Missstände wolle man nun korrigieren und bebaute Grundstücke und ihre Gärten aus dem Landschaftsschutzgebiet  entlassen. Die Idee ist vernünftig. Nebenbei fällt dem interessierten Zuhörer dann aber auf, dass auf den Karten hektarweise Flächen entlassen werden sollen, die so gar nichts mit Garten zu tun haben.

Man wolle die Orte abrunden, erklärte die Sachbearbeiterin dazu. Das werde natürlich nicht alles sofort bebaut. Dass es unabhängig vom aktuellen Verfahren weiterhin möglich sein wird, Grundstücke bei konkreten Bauvorhaben aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entlassen und dass die Landwirtschaft dabei sogar bevorrechtigt ist, wurde nicht deutlich.

So entstand das Bild, es sei gut, möglichst viele Flächen aus dem LSG zu entlassen, und zwar jetzt oder nie. Welche Vorteile die Anwohner im Moment haben, weil um sie herum noch Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde nicht erklärt. Und so ging ich nach der Sitzung nach Hause und frage mich immer noch, warum bei uns Sachbearbeiter des Bauamtes und keine Fachleute für Landschaftsplanung die Vorlagen für die Abgeordneten machen.

Warum werden bei den Vorschlägen keine öffentlichen Interessen berücksichtigt? Für Planungsvorhaben solcher Art ist das doch bereits sehr konkret und unter Berücksichtigung einer hohen Anzahl an Interessengruppen auf über 100 Seiten im Regionalen Raumordnungsprogramm geregelt. Die Abgeordneten haben ein Recht auf Vorarbeit mit landschaftsplanerischem Sachverstand. Und wir Bürger auch. Es geht nicht um den Garten des Bauamtsleiters.

Es geht um viel mehr!

Klaus Scherlies,
Schmessau

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