der
vom 27.05.2020
Öffentliches Verfahren zur Farce degradiertBetrifft: Versäumnisse der Kreisverwaltung
Die gesetzliche Vorgabe, einen Landschaftsrahmenplan für das Kreisgebiet als naturschutzfachliches Pendant zum Raumordnungsprogramm zu erstellen, wird endlich nach über 30 Jahren strikter Verweigerungshaltung umgesetzt. An die Freilegung der Sichtachsen am Thielenburger See sei erinnert, wo die UNB mindestens fünf Verbote der Schutzgebietsverordnung nicht durchsetzen will, die Biber-Population weder als wertgebende Art des Flora- Fauna-Habitat-Gebiets in eine Prüfung eingeflossen ist, noch die Eingriffe einer generellen Artenschutzprüfung unterzogen wurden. Inzwischen gibt es belastbare Nachweise, dass der gesamte See als prioritärer Lebensraumtyp aufgrund der naturnahen Ufer und der vorhandenen Unterwasservegetation unter den direkten Schutz gemäß FFH-Richtlinie fällt. Zusätzlich wurden sta der im Ausnahmeantrag prognostizierten „nur Allerweltsvogelarten“ mehrere Vorkommen von Drosselrohrsängern belegt. Auch diese Art ist prioritär, also streng geschützt. Diese Gehölzarbeiten hä en bei sachgerechter Beurteilung nie genehmigt werden dürfen. Auch Fördergelder hätten nicht gezahlt werden dürfen. Wie diese Verwaltung tickt, zeigen die geplanten Änderungen der LSG-Verordnungen im Landkreis. Da es sich außerhalb der gemeldeten Vogelschutzgebiete um eine Verordnung zum Schutz der Landscha„ handelt, sollte man annehmen, dass hier auch die naturschutzfachlichen Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft für den Landschaftsschutz zum Tragen kommen. Aber weit gefehlt. Schaut man sich die von der Verwaltung vorgelegten großzügigen Änderungvorschläge genauer an, so fällt auf, dass diese zu nahezu 100 Prozent landwirtschaftlichen Betrieben zugutekommen. Könnte es hier im Vorfeld zu einer engen Kooperation zwischen Bauernverband und UNB gekommen sein? Kurios ist das Ganze, weil zurzeit der oben erwähnte Rahmenplan und gleichzeitig auch das neue Regionale Raumordnungsprogramm erarbeitet werden.
Es käme niemand auf die Idee,
erst eine Brücke zu bauen und
anschließend die Statik zu prüfen.
Aber nichts anderes passiert
hier. Hier werden Fakten geschaffen, die keinen naturschutzfachlichen
Hintergrund
haben. Hier werden Ratsbeschlüsse
forciert, ohne dass eine
öffentliche Diskussion statt findet.
Hier wird ein zwingend öffentliches
Verfahren zu einer
Farce degradiert, indem Fakten
geschaffen werden. Hier werden
die Betriebsinteressen von Landwirten
gegen die Erholungsnutzung
der Bevölkerung gestellt.
Hier verfährt man nach dem
Metzgermotto, darf‘s ne Scheibe
mehr sein. Wie lauteten die Attribute,
die Jens Feuerriegel für
den Landkreis verwendete?
„Arglosigkeit, Fehleinschätzung,
Versäumnis.“ Ha e er da nicht
„mangelnde Kompetenz“ und
„Klüngel“ vergessen?
Willy Hardes,
|