Leserbrief

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vom 27.05.2020

Öffentliches Verfahren zur Farce degradiert

Betrifft:  Versäumnisse der Kreisverwaltung


Zu den drei angeführten Skandalen aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen wie Rettungswesen, Nahverkehr und Jugendhilfe gehören auch die diversen (Nicht-)Aktivitäten der Naturschutzbehörde (UNB).

Die gesetzliche Vorgabe, einen Landschaftsrahmenplan für das Kreisgebiet als naturschutzfachliches Pendant zum Raumordnungsprogramm zu erstellen, wird endlich nach über 30 Jahren strikter Verweigerungshaltung umgesetzt. An die Freilegung der Sichtachsen am Thielenburger See sei erinnert, wo die UNB mindestens fünf Verbote der Schutzgebietsverordnung nicht durchsetzen will, die Biber-Population weder als wertgebende Art des Flora- Fauna-Habitat-Gebiets in eine Prüfung eingeflossen ist, noch die Eingriffe einer generellen Artenschutzprüfung unterzogen wurden. Inzwischen gibt es belastbare Nachweise, dass der gesamte See als prioritärer Lebensraumtyp aufgrund der naturnahen Ufer und der vorhandenen Unterwasservegetation unter den direkten Schutz gemäß FFH-Richtlinie fällt.

Zusätzlich wurden sta der im Ausnahmeantrag prognostizierten „nur Allerweltsvogelarten“ mehrere Vorkommen von Drosselrohrsängern belegt. Auch diese Art ist prioritär, also streng geschützt. Diese Gehölzarbeiten hä en bei sachgerechter Beurteilung nie genehmigt werden dürfen. Auch Fördergelder hätten nicht gezahlt werden dürfen. Wie diese Verwaltung tickt, zeigen die geplanten Änderungen der LSG-Verordnungen im Landkreis. Da es sich außerhalb der gemeldeten Vogelschutzgebiete um eine Verordnung zum Schutz der Landscha„ handelt, sollte man annehmen, dass hier auch die naturschutzfachlichen Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft für den Landschaftsschutz zum Tragen kommen. Aber weit gefehlt.

Schaut man sich die von der Verwaltung vorgelegten großzügigen Änderungvorschläge genauer an, so fällt auf, dass diese zu nahezu 100 Prozent landwirtschaftlichen Betrieben zugutekommen. Könnte es hier im Vorfeld zu einer engen Kooperation zwischen Bauernverband und UNB gekommen sein?

Kurios ist das Ganze, weil zurzeit der oben erwähnte Rahmenplan und gleichzeitig auch das neue Regionale Raumordnungsprogramm erarbeitet werden.

Es käme niemand auf die Idee, erst eine Brücke zu bauen und anschließend die Statik zu prüfen. Aber nichts anderes passiert hier. Hier werden Fakten geschaffen, die keinen naturschutzfachlichen Hintergrund haben. Hier werden Ratsbeschlüsse forciert, ohne dass eine öffentliche Diskussion statt findet. Hier wird ein zwingend öffentliches Verfahren zu einer Farce degradiert, indem Fakten geschaffen werden. Hier werden die Betriebsinteressen von Landwirten gegen die Erholungsnutzung der Bevölkerung gestellt. Hier verfährt man nach dem Metzgermotto, darf‘s ne Scheibe mehr sein. Wie lauteten die Attribute, die Jens Feuerriegel für den Landkreis verwendete? „Arglosigkeit, Fehleinschätzung, Versäumnis.“ Ha e er da nicht „mangelnde Kompetenz“ und „Klüngel“ vergessen?
 

Willy Hardes,
Braasche

 

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