Eigener Beschluß nicht umgesetzt
Betrifft: Herausnahmen aus
dem Landschaftsschutzgebiet in
der Gemeinde Göhrde
War die Tagesordnung zur entscheidenden
Sitzung falsch und
rechtlich angreifbar? In der ersten
öffentlichen Sitzung zum
Thema wurde vom Rat der Gemeinde
Göhrde auf Antrag von
Ratsherr Timme (UWG) einstimmig
beschlossen, den TOP zur
LSG-Herausnahme auf eine neue
Sitzung zu verlegen und dort
eine Bürgerinformationsveranstaltung
durchzuführen und
gleichzeitig den Landkreis um
eine Fristverlängerung zu bitten.
In der zweiten Sitzung zum Thema
am 25. Juni wurde das Protokoll
der ersten Sitzung mit folgender
Änderung genehmigt: Zu
TOP 10 soll hier Bürgerbeteiligung
stehen statt Bürgerinformationsveranstaltung.
Dieses
Protokoll wurde so genehmigt.
In der Einladung von Bürgermeister
Stegemann zur Sitzung
am 25. Juni steht unter TOP 4 jedoch
nur: Einwohnerfragestunde.
Also eindeutig keine Bürgerbeteiligung.
Im Laufe der Sitzung
wurde auch nur eine Einwohnerfragestunde
durchgeführt. Eine Beteiligung
der Bürger wurde, obwohl von
diesen erwünscht (beispielsweise
durch die Übergabe von Unterschriftenlisten
mit Alternativvorschlägen,
nicht zugelassen,
sondern es wurde dem vorbereiteten
Vorschlag des Rates ohne
Änderungen mit sieben zu zwei
Stimmen zugestimmt.
Der Rat hat also seinen eigenen
Beschluss, eine Bürgerbeteiligung
durchzuführen, nicht umgesetzt.
Damit sind die gefassten
Beschlüsse nichtig und würden
einer rechtlichen Prüfung nicht
standhalten. Auch hier zeigt sich
wieder das undemokratische,
bürgerfeindliche und den Klientelinteressen
der Ratsherren untergeordnete
Handeln des Rates
der Gemeinde Göhrde.
Dr. Florian Gottesleben,
Sarenseck
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