Leserbriefe der

vom 26.09.2020

Eigener Beschluß nicht umgesetzt

Betrifft: Herausnahmen aus dem Landschaftsschutzgebiet in der Gemeinde Göhrde

War die Tagesordnung zur entscheidenden Sitzung falsch und rechtlich angreifbar? In der ersten öffentlichen Sitzung zum Thema wurde vom Rat der Gemeinde Göhrde auf Antrag von Ratsherr Timme (UWG) einstimmig beschlossen, den TOP zur LSG-Herausnahme auf eine neue Sitzung zu verlegen und dort eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen und gleichzeitig den Landkreis um eine Fristverlängerung zu bitten. In der zweiten Sitzung zum Thema am 25. Juni wurde das Protokoll der ersten Sitzung mit folgender Änderung genehmigt: Zu TOP 10 soll hier Bürgerbeteiligung stehen statt Bürgerinformationsveranstaltung.

Dieses Protokoll wurde so genehmigt. In der Einladung von Bürgermeister Stegemann zur Sitzung am 25. Juni steht unter TOP 4 jedoch nur: Einwohnerfragestunde.

Also eindeutig keine Bürgerbeteiligung. Im Laufe der Sitzung wurde auch nur eine Einwohnerfragestunde durchgeführt. Eine Beteiligung der Bürger wurde, obwohl von diesen erwünscht (beispielsweise durch die Übergabe von Unterschriftenlisten mit Alternativvorschlägen, nicht zugelassen, sondern es wurde dem vorbereiteten Vorschlag des Rates ohne Änderungen mit sieben zu zwei Stimmen zugestimmt.

Der Rat hat also seinen eigenen Beschluss, eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, nicht umgesetzt. Damit sind die gefassten Beschlüsse nichtig und würden einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Auch hier zeigt sich wieder das undemokratische, bürgerfeindliche und den Klientelinteressen der Ratsherren untergeordnete Handeln des Rates der Gemeinde Göhrde.

Dr. Florian Gottesleben,
Sarenseck

Bearbeitet am: 26.09.2020/ad

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