Leserbrief

der

ejzmini.gif (1299 Byte)

vom 25.07.2020

Eine reine Pflichterfüllung

Betrifft: Artikel „Das Ende der Ratsharmonie“ (EJZ vom 27. Juni)

Zuerst möchte ich betonen, dass ich es für vernünftig halte, wenn sich eine Gemeinde für die Zukunft rüstet. Sollte zu dieser gemeindlichen mittelfristigen Entwicklung auch die Entlassung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) gehören, dann muss in so einer wichtigen Angelegenheit darüber auf Augenhöhe mit den Einwohnern gesprochen werden. Dies sieht auch die Hauptsatzung der Gemeinde Göhrde unter Paragraf 4 vor. Nur durch massives Drängen und Fordern von Bürgern auf der Ratssitzung am 20. Mai kam es dann am 25. Juni zu dieser „Einwohnerversammlung“.

Hier erfuhr man weder vom Bürgermeister noch von einer Mitarbeiterin der Verwaltung den genauen Verwendungszweck dieser doch recht großzügigen Flächen. Flächenmaßangaben wurden auch nicht genannt. Gebetsmühlenartig hieß es nur, es sind Entwicklungsflächen, die ja nicht alle bebaut werden müssten; es gebe aber erhebliche Interessenten für Bauland. Es sei ja auch nur ein Vorschlag, der an die Untere Naturschutzbehörde (UNB) zur Entscheidung eingereicht wird. Erst durch den Gegenentwurf von SPD und GLW (diese PowerPointPräsentation ist 25 MB groß) war zu erfahren, dass es sich bei dem Vorschlag des Bürgermeisters um eine Fläche von 75 Hektar handelt, davon 55 Hektar für Landwirtschaft und Gewerbe und die Restfläche für über 100 private Baugrundstücke.

Vonseiten des Bürgermeisters wurden diese Zahlen nicht kommentiert. Daten des Kompromissvorschlages: 37 Hektar, davon 23 Hektar für Landwirtschaft und Gewerbe und die Restfläche für über 75 private Baugrundstücke. In den anschließenden Redebeiträgen brachten die Einwohner mit überwiegender Mehrheit kein Verständnis für den maßlosen Vorschlag des Bürgermeisters und seine doch sehr dürftige Informationspolitik auf.

Auch wirkte es sehr verstörend, dass Ratsmitglieder die eingereichten Unterschriftenlisten der Nichtbefürworter des Bürgermeistervorschlages anzweifelten. Inoffiziell war später zu vernehmen, dass man diese Listen auch schreddern könnte. In der Abstimmung wurde der Vorschlag des Bürgermeisters mit acht zu zwei Stimmen angenommen. Im Nachhinein muss ich feststellen, dass es keinen Austausch von Infos und Argumenten zum Wohle der Gemeinde Göhrde unter gleichberechtigten Einwohnern gab. Man ließ die Bürger reden, wich aber keine Nuance vom eigenen Vorschlag ab.

Es war eine reine Pflichterfüllung mit vorgefasstem Ergebnis. In der Hauptsatzung der Gemeinde Göhrde Paragraf 2 heißt es: Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben orientiert sich die Gemeinde an den Grundsätzen einer nachhaltigen und sozial gerechten Entwicklung (Agenda 21). Wo findet man dies bei diesem Ratsbeschluss wieder? Fühlt sich der Rat nur den Besitzern von großen Landflächen verpflichtet? Ich bin immer davon ausgegangen, wir leben im 21. Jahrhundert und nicht mehr im mittelalterlichen Feudalismus. Oder könnte man dabei auch an Vetternwirtschaft denken? Und dies alles zum Wohle von 580 Einwohnern der Gemeinde Göhrde.

Andreas Fritz,
Göhrde

zurück zur Homepage