Leserbrief

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vom 25.11.2017

Schutz der Insekten

Betrifft: Artikel „Auch im Wendland sterben Insekten“ (EJZ vom 8. November)

Was für eine Überschrift! „Auch im Wendland sterben Insekten“.

Das ist der Lauf des Lebens, daran ist nichts Ungewöhnliches. Das Problem besteht vielmehr darin, dass erstens durch menschliche Aktivitäten viele Arten frühzeitig zu Tode kommen und zweitens deutlich weniger Insekten schlüpfen. Demzufolge werden weniger Nachkommen gezeugt.

In dem Artikel wie auch den Leserbriefen werden dann gleich die Verursacher benannt: die Landwirte. Sie zählen beim Artenschwund zweifelsfrei zu den Aktivsten. Und da sind sicherlich die konventionell arbeitenden mit ihrem Einsatz von Glyphosat und Neonics besonders exponiert. Aber der Einsatz von Pestiziden ist legal und entspricht der „guten fachlichen Praxis“, wie das Bundesnaturschutzgesetz selbst in der neuen Version von 2017 weiterhin festschreibt.

Das Abpflügen von Wegrändern oder gar das Umpflügen ganzer Wegeparzellen ist dagegen illegal – wird aber auch von „Biobauern“ praktiziert. Es sind aber nicht nur die Landwirte, die das Artensterben zu verantworten haben. Gewässerunterhaltungsverbände, die per Wasserrahmenrichtlinie dazu verpflichtet sind, ihre Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu bringen, denen es gemäß Naturschutzgesetz verboten ist, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Röhrichte zurückzuschneiden und denen im Winter eine Beseitigung nur Abschnittsweise zusteht, schrubben die Gewässer im Herbst und im Sommer beidseitig auf Sportrasenniveau, so weit das Auge reicht.

Dabei gilt Röhricht als Sammelbegriff für eine Vielzahl von Pflanzengesellschaften, die von dem allgemein bekannten Schilfbestand bis zum selteneren WasserSumpfkressevorkommen reichen. Aber das spielt bei der „Unterhaltung“ ohnehin keine Rolle. Zuständigkeit als Aufsichtsbehörde?

Die Wasserbehörde und die Naturschutzbehörde des Landkreises. In gleicher Weise operieren die Mäher der Kreisstraßenmeisterei und der Kommunalen Dienste. Mehrfach im Jahr wird entlang der Straßen und Wege alles ordentlich gemulcht. Zur Erklärung: Gemulcht wird in der Landwirtschaft, um die Nährstoffe auf der Fläche zu behalten.

Das ist bei einem Grünstreifen entlang der Straßen aber kontraproduktiv. Nährstoffentzug wäre hier angesagt. Das Problem des Mulchens ist, dass das Mähgut nicht nur abgeschnitten, sondern auch kleingehäckselt wird. So schreddern mehrfach im Jahr die Geräte in einer Breite von zwei Metern alles kurz und klein, was nicht flüchten kann. Auch der letzte Halm am Leitpfosten wird noch mit einem Freischneider entfernt. Zuständig für solchen Ordnungswahnsinn?

Die Kreisstraßenmeisterei, die Kommunalen Dienste und die Naturschutzbehörde des Landkreises.Und hier setzt die Verantwortung jedes Einzelnen ein. Statt für den Garten ein Insektenhotel zu basteln, sollte der Verwaltung und den Kreistagsabgeordneten auf die Füße getreten werden, damit sie dafür sorgen, dass wenigstens in ihrem Zuständigkeitsbereich Artenschutz betrieben wird. Es wäre zumindest ein Anfang.

Willy Hardes,
Braasche

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