Leserbrief

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vom 09.01.2012

Ein notwendiger Ratsbeschluss

Betrifft: Beschluss des Gemeinderat Clenze zu abgepflügten Wegerandstreifen (EJZ vom 30. November)

Auf Antrag der UWG hat der Gemeinderat Clenze kürzlich beschlossen, abgepflügte Wege und Randstreifen im Einvernehmen mit den Nutzern in ihren ursprünglichen Zustand wieder herstellen zu lassen. Es ist ein Beschluss, der in Anbetracht immer schmaler werdender Ackerrandstreifen absolut notwendig ist, Hoffnung gibt und auch von anderen Gemeinden übernommen werden könnte.

Es wäre gut, wenn es gelänge, Ackerrandstreifen wieder in ihre ursprüngliche Breite zurückzuführen. Ackerrandstreifen sind Lebensräume mit einer Fülle von Pflanzen- und Tierarten und sind Grundlage der biologischen Vielfalt in einer offenen Kulturlandschaft. Dadurch, dass sie in eine offene Landschaft hineinreichen, haben sie neben dem Erhalt der Artenvielfalt eine besondere Bedeutung. Sie vernetzen Lebensräume miteinander und sind Leitlinien zur Wanderung und Verbreitung vieler Tierarten. Diese Randstreifen in einer offenen Landschaft müssen gänzlich wieder hergestellt werden, wenn nicht gegen das Wohl der Gemeinde verstoßen werden soll. Sie sind nicht verhandelbar. Das Gleiche gilt für weggepflügte Gemeindewege, die einst in die offene Landschaft hineinreichten. Und hätten Wegeseitenränder wieder ihre ursprüngliche Breite, wäre an vielen Stellen eine Pflanzung von Hecken und Bäumen möglich, ohne dass Landwirte beim Ackern behindert würden. Es wäre eine weitere Bereicherung, ökologisch sowie im Erscheinungsbild unserer Landschaft.

Natürlich, Gespräche mit betroffenen Landwirten wären als erster Schritt das »Normalste der Welt». Ich habe jedoch über viele Jahre immer wieder erfahren müssen, dass Gespräche und selbst amtliche Informationsbroschüren vom Naturschutzamt des Landes zur ökologischen Bedeutung von Ackerrandstreifen bei betroffenen Landwirten zu keiner Veränderung in der Haltung in ihrer Verantwortung der Natur und dem Allgemeinwohl gegenüber geführt hat.

Vielleicht ist der Ratsbeschluss ein neuer Anfang, dass sich über Gespräche etwas ändert. Wenn nicht, ist ein klares Vorgehen der Verwaltung erforderlich, notfalls auch über rechtliche Schritte, damit unrechtmäßig abgepflügtes, ökologisch wertvolles Gemeindeland wieder in das Eigentum der Gemeinde - zu ihrem Wohl - zurückgeführt wird.

Hermann Klepper,
Banzau

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